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Warum es jetzt in Deutschland
verboten ist, ein asbesthaltiges Dach zu beschichten, müssen wir
nicht verstehen. Derzeit (Stand 9/07) ist es so, dass dieselbe
Maßnahme in einigen Ländern gefördert wird, und in Deutschland
strafrechtlich verfolgt wird. Und dabei sprechen wir nicht etwa von
Ländern, in denen das Umweltbewusstsein nicht ausgeprägt ist. Wir
haben Partnerbetriebe in verschiedenen EU- Ländern, in denen die
Beschäumung von asbesthaltigen Dächern erlaubt ist und unter
bestimmten Voraussetzungen gefördert wird.
Wenn in der TRGS 519 vom
"Verwendungsverbot" bei asbesthaltiger Dacheindeckung die Rede ist,
gilt das doch an sich grundsätzlich. Ein asbesthaltiges
Faserzementdach aber, das früher schon beschichtet war, darf erneut
beschichtet werden....
Wir lassen derzeit prüfen, ob im
Zuge der Harmonisierung die selbe Maßnahme in einem Land belohnt und
in einem anderen Land bestraft werden kann. Gegebenenfalls lassen
wir diese Frage auf Europäischer Ebene klären.

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