Dachsanierung mit PU-Dachspritzschaum bei Faserzement = Dachabdichtung und Wärmedämmung in einem Guss!


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In Deutschland ist es inzwischen verboten, bei asbesthaltigen Dächern erhaltende Maßnahmen durchzuführen. Für Ausnahmegenehmigungen ist Ihr Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz zuständig.

  Dachsanierung bei Faserzement
ist ein besonderes Thema.

Neben bituminösen Dachabdichtungen wurden in den vergangenen 40 Jahren häufig Eindeckungen mit Asbestzement- Produkten vorgenommen. Minimale Anforderungen an die Statik der Dachkonstruktion und rationelle Großflächeneindeckung haben dieses System zur kostengünstigsten Dachlösung gemacht.

Inzwischen ist der Werkstoff Asbestzement durch Aktualisierung der Gefahrstoffverordnung aus dem allgemeinen Bauwesen verbannt.


 

Dachsanierung: beschäumtes Eternitdach

 

Warum es jetzt in Deutschland verboten ist, ein asbesthaltiges Dach zu beschichten, müssen wir nicht verstehen. Derzeit (Stand 9/07) ist es so, dass dieselbe Maßnahme in einigen Ländern gefördert wird, und in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird. Und dabei sprechen wir nicht etwa von Ländern, in denen das Umweltbewusstsein nicht ausgeprägt ist. Wir haben Partnerbetriebe in verschiedenen EU- Ländern, in denen die Beschäumung von asbesthaltigen Dächern erlaubt ist und unter bestimmten Voraussetzungen gefördert wird.

Wenn in der TRGS 519 vom "Verwendungsverbot" bei asbesthaltiger Dacheindeckung die Rede ist, gilt das doch an sich grundsätzlich. Ein asbesthaltiges Faserzementdach aber, das früher schon beschichtet war, darf erneut beschichtet werden....

Wir lassen derzeit prüfen, ob im Zuge der Harmonisierung die selbe Maßnahme in einem Land belohnt und in einem anderen Land bestraft werden kann. Gegebenenfalls lassen wir diese Frage auf Europäischer Ebene klären.

Industriedachsanierung 30.000 m² Nähe Köln

 


Dachsanierung Wellasbest: dieses Dach wurde 1980 geschäumt!
 



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Eikeloher Str. 4
| D-59597 Erwitte-Eikeloh | Tel. +49 (0)2943 976510  |  Fax +49 (0) 2943 976511

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